Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ – LT1 – Oberösterreichs größter Privatsender
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Jugendschutzgesetz
„1 Stunde länger ausgehen“
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„1 Stunde länger ausgehen“

Ein Oberösterreichischer Sonderweg sorgt derzeit für Aufregung. Es geht um eine einzige Stunde. Für viele Jugendliche macht die aber genau den Unterschied. Denn im Rest Österreichs dürfen die 12-16-Jährigen länger ausgehen als bei uns.
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